Art.1

Geltungsbereich

Wenn nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, unterwirft sich der Kunde durch die Aufgabe seiner Bestellung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen. Widersprechende Bestimmungen in allgemeinen Kaufsbedingungen, Briefen, Empfangsbestätigungen oder andern Urkunden des Klienten können DIXISOLUTIONS nur entgegengehalten werden, wenn sie diese vorgängig ausdrücklich anerkannt hat. Ohne andere Vereinbarung tritt das OR in kraft.

 

Art.2

Zahlungsbedingungen

Software und Waren werden erst nach Zahlungseingang ausgeliefert. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind alle Dienstleistungsrechnungen bei Rechnungserhalt zahlbar. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag tatsächlich eingetroffen ist. Bei gänzlichem oder zeitweisem Zahlungsverzug in Bezug auf Rechnungen von DIXISOLUTIONS am erwähnten Verfalldatum, hat der Kunde ohne Mahnung einen Verzugszins von 5 % Pro Rata. zu bezahlen. Der Kunde verzichtet auf jegliches Rückbehaltsrecht für den Kaufpreis am vereinbarten Fälligkeitsdatum. Bei Zahlungsverzug hat DiXiBOOK das Recht, alle weiteren Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Alle geschuldeten Beträge werden in diesem Falle sofort fällig.

Preise

Die dem Kunden für die Produkte fakturierte Preise verstehen sich gemäss den auf der Bestellung vermerkten Preise. Nur der zwischen den Parteien vereinbarte Preis findet Anwendung. Nicht anwendbar sind Preise, die allenfalls in Prospekten, Inseraten, Faltblättern oder andern Unterlagen aufscheinen; diese haben nur orientierenden Charakter. DIXISOLUTIONS kann diese aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung jederzeit ohne Vorankündigung ändern. Bestellungen von besonderen Leistungen und von Produkten, welche nicht in der Preisliste erscheinen, werden zum Preis fakturiert, der in der Offerte von DIXISOLUTIONS enthalten ist.

 

Art.3

Bestellungen 

Jede Bestellung kann schriftlich oder telefonisch aufgegeben werden. Die Bestellung muss schriftlich (per Post, Fax Oder E-Mail) an die Adresse des Sitzes von DIXISOLUTIONS oder eines Vertreters bestätigt werden. Eine Bestellung wird erst bindend, wenn DIXISOLUTIONS sie angenommen hat. Mit der Bestellung wird davon ausgegangen, der Kunde habe diese allgemeine Verkaufsbedingungen in ihrer Gesamtheit angenommen. Jede Bestimmung, die von dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen abweicht oder diese ergänzt, gilt ebenfalls als angenommen, wenn der Kunde nicht innert 24 Stunden nach Bestellung schriftlich reklamiert.

Lieferung

DIXISOLUTIONS behält sich das Verkaufs- und Lieferrecht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit am Lager vor. Die von DIXISOLUTIONS angegebenen Lieferfristen haben nur orientierenden Charakter. DiXiBOOK bemüht sich, diese Fristen wenn möglich einzuhalten. 

Werden durch den Kunden nach Auftragsvergabe, Änderungen oder Ergänzungen gewünscht, oder zwingen sonstige Umstände  zu einer Änderung so können diese zu Lieferverzögerungen führen die durch einen entsprechend angemessenen Zeitraum erstreckt werden können. Ihre Überschreitung gibt aber weder auf Rücktritt von der Bestellung noch auf Schadenersatz Anspruch. 

Jede Bestimmung über eine Konventionalstrafe wegen Verspätung, die der Kunde in seine Bestellung einschliesst, bleibt aufgrund von Art. 1 dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ohne rechtliche Wirkung. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn das Produkt vom Frachtführer dem Kunden zur Verfügung gestellt wird oder bei Software indem Moment als diese installiert wurde. Diese Tatsache (in der Folge „.Lieferung" genannt) wird durch einen vom Kunden unterzeichneten Lieferschein beurkundet. Der Empfänger hat die Sendung bei Eintreffen zu überprüfen und allfällige begründete Vorbehalte und Rügen zu erheben. Wenn die gelieferten Produkte von der Art oder der Qualität her nicht der Beschreibung im Lieferschein entsprechen, muss der Kunde seine entsprechenden Beanstandungen sofort per Fax und eingeschriebenen Brief innert drei (3) Werktagen ab der Lieferung der Produkte an DiXiBOOK mitteilen ansonsten seiner Rechte hinfällig werden.

Die Gefahrentragung geht mit der Lieferung des Produktes auf den Kunden über.

Versand

Die Versandkosten sowie allfällige Transportversicherungen gehen zu Lasten des Kunden. Das Transportrisiko trägt der Kunde. Da sie je nach Art der Bestellung (Bestellsumme, Art, Bestellungsumfang) variieren, werden sie auf den Kostenaufstellungen die der Bestellung vorangehen angegeben.

Art.4

Eigentumsvorbehalt

DiXiBOOK behält sich ausdrücklich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises samt Zinsen, Spesen und Nebenkosten vor. Ein allfälliger Eintrag des Eigentumsvorbehaltes in amtliche Register gemäss Schweizerischem Recht kann jederzeit, falls nötig, durch DIXISOLUTIONS vorgenommen werden.

Der Kunde verpflichtet sich, für die Aufbewahrung und den Unterhalt der Produkte alle nötige Sorgfalt aufzuwenden und alle Versicherungen ,,zugunsten des Eigentümers" abzuschliessen, um Schäden und Unglücksfälle, die den Produkten zustossen oder durch die Produkte verursacht werden könnten, abzudecken. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Produkte nicht verpfänden oder sonst wie als Sicherheit benutzen. Der Kunde darf die Produkte aber im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit benutzen. Der Kunde darf die DIXIBOOK Software weder abändern und noch weiterverkaufen.

Art.5

Haftungsbeschränkungen

DIXISOLUTIONS haftet nicht für Mängel und Beschädigungen durch von aussen auftretenden Ereignissen, Unfällen, namentlich Stromunfällen, Abnutzung und Verwendung im Widerspruch zu den Weisungen von DIXISOLUTIONS. Die Parteien sind nicht haftbar für die Nichterfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt. Die Erfüllung des Vertrages wird bis zum Dahinfallen der höheren Gewalt aufgeschoben. Wenn die höhere Gewalt mehr als zwei (2) Monate andauert, kann jede Partei den Vertrag auflösen, ohne dass von einer Seite der andere Schadenersatz geschuldet wäre.  

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass DIXISOLUTIONS für mittelbare Schäden und Kosten, für Verluste, namentlich Gewinneinbussen, Daten- und Informationsverluste sowie für alle Kosten im Zusammenhang mit der Benutzung oder der Unmöglichkeit der Benutzung des Produktes nicht haftet. 

Für ausgeführte Arbeiten haftet DIXISOLUTIONS gemäss Auftragsrecht (OR 398).

Art.6

Gewährleistung für Hardware und Software

Die DIXISOLUTIONS gewährleistet, dass bei ihr gekaufte Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.

DIXISOLUTIONS und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Be­schreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherungen bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit Ab­lauf eines Jahres nach deren Ablieferung an den Käufer.  

Die DIXISOLUTIONS gewährt für denselben Zeitraum, dass die Hardware hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht nur im Umfang des Herstellers.  

Gewährleistungsverzicht.
SIE BESTÄTIGEN UND ERKLÄREN SICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE VERWENDUNG DER DIXIBOOK SOFTWARE AUF IHR EIGENES RISIKO ERFOLGT UND DASS SIE DAS GESAMTE RISIKO IM HINBLICK AUF ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, LEISTUNG, GENAUIGKEIT UND AUFWAND TRAGEN. VORBEHALTLICH DES DURCH DAS ANWENDBARE RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANGS WIRD DIE DIXIBOOK SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR MIT ALLEN FEHLERN UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART AUSGELIEFERT. DIXIBOOK LEHT HIERMIT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER DIXIBOOK SOFTWARE AB, UND ZWAR SOWOHL AUSDRÜCKLICHE, IMPLIZITE ALS AUCH GESETZLICH FESTGELEGTE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE DER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND/ODER BEDINGUNGEN DER MARKFÄHIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GENAUIGKEIT, UNGESTÖRTEN BESITZ UND NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. DIXIBOOK ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DER UNGESTÖRTE BESITZ DER DIXIBOOK SOFTWARE NICHT BEEINTRÄCHTIGT WIRD, DASS DIE FUNKTIONEN IN DER DIXIBOOK SOFTWARE IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN, DASS DER BETRIEB DER DIXIBOOK SOFTWARE STÖRUNGS- ODER FEHLERFREI ERFOLGT, DASS DIE DIXIBOOK SOFTWARE MIT DRITTANBIETERSOFTWARE KOMPATIBEL IST ODER DASS FEHLER IN DER DIXIBOOK SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN. DIE MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN ODER AUSSAGEN SEITENS DIXIBOOK ODER EINES AUTORISIERTEN DIXIBOOK VERTRETERS BEGRÜNDEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG. SOLLTE SICH DIE DIXIBOOK SOFTWARE ALS DEFEKT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATURARBEITEN ODER KORREKTUREN. EINIGE RECHTSORDNUNGEN LASSEN DEN AUSSCHLUSS IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN DER ANWENDBAREN, GESETZMÄSSIGEN RECHTE EINES KUNDEN NICHT ZU, SO DASS DIE OBENGENANNTEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTREFFEN

Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der DiXiBOOK eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Die DiXiBOOK ist berechtigt zu wählen, welche Art der Nacherfüllung – Verbes­serung der gelieferten oder Leistung einer neuen, mangelfreien Sache – sie beabsichtigt. Die DiXiBOOK haftet nicht für allfällige Folge­schäden eines aufgetretenen Mangels.  Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zu­sammenhang stehenden Mangel stehen DiXiBOOK zwei Ver­suche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu.  

Für ausgeführte Arbeiten, wie beispielsweise Software-Installationen, haftet die DIXISOLUTIONS nach Auftragsrecht (OR 394 ff.).  

Hat der Kunde die DIXISOLUTIONS wegen angeblicher Gewährleis­tung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die DiXiBOOK nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von der DiXiBOOK grobfahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen.  

Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollstän­dig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

Art.7

Geheimhaltungspflicht

Beide Parteien verpflichten sich sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden Informationen wie Geschäftsdokumente, Zeichnungen oder sonst welche Betriebsgeheimnisse auf unbefristete Zeit nur für die in diesem Zusammenhang stehende Geschäftsbeziehung beider Parteien zu verwerten. Die Weitergabe an Dritte darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der entsprechenden Partei und dies ausschliesslich zur Lösung eines bestehenden Falles erfolgen.

Art.8

Beweisklausel

Sämtliche gespeicherten Daten in Elektronischer Form oder in anderer Form die bei DiXiBOOK vorhanden sind gelten als Nachweis und zulässige Beweismittel.

Art.9

Ausfuhrbestimmungen und Exportkontrolle

Der Kunde anerkennt, dass jedes verkaufte oder lizenzierte „Produkt" den in der Schweiz den USA, der EU und von unseren Zulieferanten geltenden Bestimmungen für die Exportkontrolle unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, das Produkt weder direkt noch indirekt in ein Land oder an einen Endverbraucher oder für eine Verwendung auszuführen oder wiederauszuführen, für welche aufgrund der vorerwähnten Bestimmungen Einschränkungen bestehen. Für sämtliche Ausfuhren sind die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen einzuholen. Der Begriff ,,Produkt" schliesst das ganze Produkt und Teile davon, sowie alle dazugehörigen Dokumentationen und Daten ein. Sämtliche Bestimmungen sind dem Abnehmer ebenfalls darzulegen.

Art.10

Anwendbares Recht, Gerichtstand, Erfüllungsort

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Verträge, die aufgrund dieser AGLB geschlossen werden, unterliegen dem schweizerischen Recht. (gemäss OR) Auch wenn einzelne Bestimmungen dieser AGLB unwirksam sein sollten, bleiben die anderen davon unberührt. Nebenabreden wurden keine getroffen. Sämtliche Ergänzungen und Änderungen müssen zuvor schriftlich vereinbart und durch DIXISOLUTIONS bestätigt werden. Rechte aus dieser Geschäftsbeziehung kann der Kunde nur mit Einwilligung von DIXISOLUTIONS an dritte abtreten.


Als Gerichtsstand für Streitigkeiten wird von beiden Parteien einstimmig das Handelsgericht Schweiz angenommen.